Wer heute eine Webseite betreiben will, muss vieles in rechtlicher Hinsicht beachten. Die Ausrede "Das ist ja nur meine private kleine Seite." gilt nicht. Auch Privatpersonen handeln sich oft schneller einen Rechtsstreit ein als einem lieb ist. Deshalb habe ich hier überblicksmäßig die wichtigsten Punkte zusammengestellt, die man beachten sollte.
Bitte die Zusammenstellung hier nur als Vorinformation verwenden. Ich bin kein Jurist und es können sich durchaus Fehler eingeschlichen haben. Wer genaueres wissen will oder es dringend braucht, sollte sich mit den Orignialgesetzestexten in der geltenden Fassung bzw. kommentierten Versionen beschäftigen oder (noch besser) eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Die Bestimmungen basieren zum überwiegenden Teil auf EU-Richtlinien und dürften sich auch in anderen EU-Ländern nicht großartig von den österreichischen unterscheiden. Es können jedoch Unterschiede auftreten.
Wichtige Gesetzestexte mit Bezug auf Webseiten sind unter anderem:
- Mediengesetz (MedienG)
- E-Commerce-Gesetz (ECG)
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Datenschutzgesetz
Die Gesetzestexte kann man unter http://www.ris.bka.gv.at ansehen und gegebenenfalls herunterladen.
Bilder
Hier ist vor allem das Urheberrecht zu beachten. Man darf also keine fremden Bilder ohne Zustimmung des Rechteinhabers verwenden, es sei denn diese sind als gemeinfrei oder ähnliches gekennzeichnet. Eine weitere Möglichkeit bietet das Bildzitat. Hier darf ein Bild auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers verwendet werden, wenn es zum Inhalt des Berichts passt und der Urheber angegeben ist.Weiters ist der Bildnisschutz (§ 78 UrhG) zu beachten. Man darf Bilder mit darauf abgebildeten Personen (die einwandfrei erkennbar sind) eigentlich nur der Öffentlichkeit zugänglich machen, wenn man die Erlaubnis der abgebildeten Personen eingeholt hat. Hat man diese Erlaubnis nicht, ist es besser die Gesichter durch Weichzeichnen unkenntlich zu machen. Alternativ kann man die Bilder in einem passwortgeschützten Bereich nur einem ausgewählten Personenkreis zugänglich machen.
Copyright-Vermerk
Das Urheberrecht schützt ein Werk bereits ab seiner Schöpfung ohne Registrierung und ohne Copyright-Vermerk. Zumindest in Österreich ist dieser Vermerk nicht notwendig. In ausländischem Urheberrecht kann das anders geregelt sein, deshalb sollte man in der Fußzeile einen kurzen Copyright-Vermerk anbringen.Haftungsausschluss (Disclaimer)
Da gibt es ein paar nette Vorlagen. Das Gesetz schreibt keinen Haftungsausschluss vor, meist ist er sogar unwirksam. Der Haftungsausschluss müsste so angebracht sein, dass der Besucher die Seite nur über das Lesen dieses Textes erreichen kann. Einige Urteile in Deutschland zeigen sogar, dass ein Haftungsausschluss negative Auswirkungen für den Webseitenbetreiber haben kann. Das Vorhandensein eines Haftungsausschlusses kann sogar als Indiz für vorhandenes Unrechtsbewusstsein gewertet werden. (siehe recht-im-internet.de)Impressumspflicht
Impressumspflicht herrscht für Newsletter, die mindestens vier mal jährlich erscheinen. Für Webseiten gilt die Offenlegungspflicht nach §25 MedienG. Das Impressum/die Offenlegung muss von der Startseite aus durch einen gut erkennbaren Link erreichbar sein oder in der Fußzeile stehen. Bei der Offenlegung muss nur Name und Wohnort des Medieninhabers angegeben werden, die vollständige Anschrift muss nicht genannt werden. Meist ist diese (zumindest die des Domaininhabers) jedoch sowieso über den WHOIS-Eintrag ersichtlich.Das volle Impressum muss die genaue Anschrift, Verantwortlicher, Blattlinie, Beteiligungsverhältnisse, etc. enthalten. Das volle Impressum kann auch bei meinungsbildenden Webseiten notwendig sein, die Einstufung hier ist aber meiner Meinung nach schwierig. Die Pflichtangaben für Unternehmer nach dem E-Commerce-Gesetz gelten natürlich weiterhin.
Links
Auch bei Links muss man aufpassen. Grundsätzlich haftet man für gesetzte Links nicht (§17 ECG), wenn man keine Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten zum Zeitpunkt des Linksetzens hatte und bei Kenntnisnahme diese unverzüglich korrigiert/entfernt.Weiters muss man bei Frames aufpassen. Das Inframe-Linking ist grundsätzlich nicht zulässig, da man sich damit fremde Inhalte zu eigen macht (außer es ist klar erkennbar, wessen Seite das ist und das es nicht zur eigenen Seite gehört) (vgl. Fall Meteodata). Da das Linksetzen auf Seiten mit Frames dadurch problematisch ist (nur auf Startseite möglich), sollte man auf Links auf solche Seiten überhaupt verzichten, da Frames aufgrund von den vielfältigen Problemen in modernen Webseiten ohnehin nicht mehr verwendet werden sollten.
Lizensierung
Man ist nicht verpflichtet die verwendete Lizenz auf seiner Webseite anzugeben (meist gibt es auch keine). Jedoch ist es von Vorteil irgendwo auf der Seite (z.B. im Impressum) anzugeben, welche Lizenz für Bilder und Texte verwendet wird bzw. wie diese verwendet werden dürfen. Die Schrankenregelungen des UrhG gelten immer. Man sollte sich auch überlegen von weniger restriktiven Lizenzen (Creative Commons, GNU FDL) Gebrauch zu machen.Newsletter
Man muss sich der ausdrücklichen Einwilligung des Empfänger sicher sein, um nicht als SPAM gewertet zu werden. (auch bei B2B-Mails (zwischen Unternehmern); neu ab 01.03.2006) Das Versenden von SPAM (§107 TKG) ist in Österreich strafbar. Mit SPAM assoziert man immer Werbe-Mails. Darunter können aber auch alle Mails, die an mehr als 50 Empfänger gerichtet sind, fallen.Daher muss unbedingt das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren angewendet werden. Der Nutzer gibt seine E-Mail-Adresse auf der Webseite ein und bekommt danach eine Mail zugesendet, in der er die Anmeldung bestätigen muss. Zusätzlich muss noch in jeder Mail ein eindeutig erkennbarer Link zum Abmelden vorhanden sein.
Für Newsletter, die 4x jährlich oder öfter erscheinen gilt Impressumspflicht (siehe dort).

